Wer darf Onlineformate einreichen:
Für die Einreichung der Onlineformate wird das Senderprinzip erweitert. Zur Einreichung befugt sind nicht nur Sender, sondern auch die jeweiligen Urheber, Autorinnen, Produzenten, Rechteinhaberinnen, sofern sie die Kriterien erfüllen. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie gern zugeschickt. Bitte senden Sie eine Email an info@geisendoerferpreis.de, in der Sie kurz ihre Qualifikation und Berechtigung zur Einreichung eines Onlineformates begründen.
Ab wann kann ich die Unterlagen zur Online-Einreichung erhalten:
Die Unterlagen zur Online-Anmeldung für die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter in Deutschland werden ab 6. Januar 2025 per Email verschickt.
Wann endet die Einreichungsfrist?
Sämtliche erforderlichen Angaben und Uploads müssen bis 28.02.2024 erfolgt und abgeschlossen sein.
Wie kann ich mein Format einreichen?
Sofern Sie ihre Berechtigung per Email dargelegt haben, dass Sie ein Format einreichen dürfen, erhalten Sie die Unterlagen zur Online-Anmeldung. Die Einreichungen müssen über eine Datenbank eingereicht werden. Einreichungen schriftlicher Art oder per Email werden nicht angenommen.
Ich habe eine Sendung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk produziert. Kann ich diese einreichen?
Nein, bitte wenden Sie sich an die entsprechende Redaktion im Sender. Diese entscheidet, welche Einreichungen der Festivalabteilung im Sender vorgeschlagen werden. Die Festivalabteilung (oder die im Sender verantwortliche Person) entscheidet im Anschluss welche Beiträge eingereicht werden dürfen.
Darf ein Sender unbegrenzt einreichen?
Siehe https://www.geisendoerferpreis.de/kategorien-und-kriterien