Ausschreibung und Dotierung

Ausschreibung und Dotierung

 

Die Evangelische Kirche verleiht 2025 zum 41. Mal den Robert Geisendörfer Preis wie bisher in den Sparten Fernsehen, Hörfunk und Kinderprogramme.

In der 2022 neu eingeführten Sparte Online werden ab 2023 bis zu zwei Produktionen aus den Bereichen „Social Media“ (mit Bewegtbild)  und „Podcast“ ausgezeichnet, davon in der Regel je ein Podcast  und eine Social Media Produktion.

Der Robert Geisendörfer Preis möchte erneut Sendungen auszeichnen, die in herausragender journalistischer und gestalterischer Form existentielle menschliche Erfahrungen kreativ und einfühlsam zur Sprache bringen. Der Preis ist ausdrücklich nicht auf kirchliche und religiöse Themen und gegebenenfalls dafür zuständige Redaktionen beschränkt. Der Robert Geisendörfer Preis ist für alle Sparten insgesamt mit 40.000 Euro dotiert.

 

Ausschreibung 2024

Wer darf einreichen?

Die Unterlagen zur Online-Anmeldung für die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter, sowie Streamingdiensteanbieter in Deutschland werden ab 2. Januar 2024 per Email verschickt, bzw. können unter info@geisendoerferpreis.de angefordert werden.

Für die Einreichung der Onlineformate Social Media (Bewegtbild) und Podcast wird das Senderprinzip erweitert. Zur Einreichung befugt sind hier Sender und Streamingdienste, sowie auch die jeweiligen Urheber, Autorinnen, Produzenten, Rechteinhaberinnen, sofern sie die Kriterien erfüllen. Die erforderlichen Unterlagen können ebenfalls per Email unter info@geisendoerferpreis.de angefordert werden, indem Sie kurz ihre Qualifikation und Berechtigung zur Einreichung eines Onlineformates begründen.

 

Allgemeine Programme Fernsehen

Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter in Deutschland und die Videostreamingdienste sind eingeladen, jeweils vier ausgestrahlte Fernsehproduktionen Produktionen einzureichen, dabei gelten Mehrteiler als ein Programm. Bei Serien und Reihen, können jeweils bis zu drei Teile eingereicht werden. Eine formale oder zeitliche Begrenzung der Sendungen ist nicht vorgesehen. Für den Wettbewerb kommen Produktionen aus allen Redaktionen der Anstalten und Veranstalter in Frage, die in Deutschland und in deutscher Sprache erstmalig im Jahr zuvor verbreitet wurden.

Einreichungen können ausschließlich über die entsprechende Festivalabteilung oder vom Veranstalter autorisierten Personen vorgenommen werden (siehe Auswahlkriterien „Allgemeine Programme Fernsehen").

 

Allgemeine Programme - Hörfunk

Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter in Deutschland sind eingeladen, jeweils zwei ausgestrahlte Hörfunksendungen einzureichen, dabei gelten Mehrteiler als ein Programm. Bei Serien und Reihen können jeweils bis zu drei Teile eingereicht werden. Alle gestalterischen Formen sind zugelassen, auch ist bei den einzelnen Sendungen keine Zeitdauer vorgeschrieben. Für den Wettbewerb kommen Hörfunksendungen der Rundfunkanstalten und -veranstalter aus allen Redaktionen in Frage, die in Deutschland und in deutscher Sprache erstmalig im Jahr zuvor verbreitet wurden (siehe Auswahlkriterien „Allgemeine Programme Hörfunk“).

 

Allgemeine Programme - Online

Zur Einreichung befugt sind die jeweiligen Urheber, Autorinnen, Produzenten, Rechteinhaberinnen bzw. Streamingdiensteanbieter oder Sender. Je Einreichendem dürfen insgesamt maximal zwei fernseh- bzw. radioähnliche Beiträge eingereicht werden. Es können Einzelfolgen oder Formate sein. Wird ein Format/Serie/Reihe eingereicht, dürfen bis zu drei beispielhafte Folgen/Beiträge eingesendet werden.

Eingereicht werden können Produktionen, die (journalistisch-)redaktionell gestaltet sind (kein User-Generated-Content) sowie ausschließlich im nonlinearen Programm in Deutschland und in deutscher Sprache erstmalig im Jahr zuvor verbreitet wurden (siehe Auswahlkriterien „Allgemeine Programme Online").

 

Kinderprogramme/Kindermedien 

Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter und Vidoestreamingdienste von Kindersendungen sind eingeladen, jeweils bis zu drei ausgestrahlte Beiträge einzureichen. Mehrteiler gelten als ein Programm, bei Serien und Reihen können jeweils bis zu drei Teile eingereicht werden. Eine formale oder zeitliche Begrenzung der Sendungen ist nicht vorgesehen. Für den Wettbewerb kommen Produktionen für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren in Frage (siehe Auswahlkriterien „Kinderprogramme/Kindermedien“). Auch hier gilt: Der Beitrag muss erstmalig im Jahr zuvor veröffentlich worden sein. 

Weitere Informationen

Alle vom 06. Januar bis 28. Februar 2025 eingereichten Programme müssen erstmals im Jahr 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ausgestrahlt bzw. online angeboten worden sein.

 

Termine

Vorauswahljury I, Fernsehen und Hörfunk:20.03.2025
Vorauswahljury II, Online: 13.03.2025
Jury Allgemeine Programme:   16.05.2025
Jury Kindermedien:07.05.2025

Alle Preisträger werden nach der Jurysitzung, jedoch bis spätestens Mitte Juni persönlich vom Programmgeschäftsführer Dr. Thomas Dörken-Kucharz informiert. 

Ort und Datum der Preisverleihung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.  

 

Kontakt: info@geisendoerferpreis.de

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