Allgemeine Programme
Die Robert Geisendörfer Preise werden jährlich für Hörfunk- und Fernsehsendungen bzw. hörfunk- und fernsehähnliche Produktionen aus allen Programmsparten vergeben, die einen besonderen Beitrag zur gesellschaftlichen Kommunikation leisten. Ausgezeichnet werden publizistische Leistungen, die das individuelle und soziale Verantwortungsbewusstsein stärken, die zum guten Miteinander von Einzelnen, Gruppen, Völkern und zur gegenseitigen Achtung der Geschlechter beitragen und somit die christliche Orientierung vertiefen sowie Zeugnis und Dienst der Kirche unterstützen. Dabei soll insbesondere hervorragende journalistische, konzeptionelle und gestalterische Qualität gewürdigt werden. Die Programme müssen in Deutschland bzw. oder vorrangig für den deutschen Markt produziert und erstmalig im Jahr zuvor in Deutschland und deutscher Sprache ausgestrahlt worden sein.
Fernsehen
Für den Wettbewerb zum Robert Geisendörfer Preis können Fernsehsendungen aller Art und in jeder Länge eingereicht werden, z.B. Dokumentationen, Reportagen und Features, Live-Übertragungen, Fernsehfilme, Dokudramen, Serien und Reihen (jeweils bis zu drei Teile), Spots, Kommentare, Diskussionssendungen und Meditationen, die erstmalig im Jahr zuvor in Deutschland und deutscher Sprache ausgestrahlt wurden.
Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter, sowie Streamingdiensteanbieter in Deutschland können jeweils vier ausgestrahlte Fernsehsendungen einreichen. Über die eingereichten Sendungen hinaus kann die zuständige Vorauswahl-Jury bis zu drei weitere Fernsehproduktionen für den Wettbewerb vorschlagen.
Hörfunk
Für den Wettbewerb zum Robert Geisendörfer Preis können Hörfunkbeiträge aller Art und in jeder Länge eingereicht werden, z.B. Dokumentationen, Reportagen und Features, Hörspiele, Live-Übertragungen, Serien und Reihen (jeweils bis zu drei Teile), Kommentare, Diskussionssendungen und Meditationen, die erstmalig im Jahr zuvor in Deutschland und deutscher Sprache ausgestrahlt wurden.
Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Hörfunkanbieter in Deutschland können jeweils zwei ausgestrahlte Hörfunksendungen einreichen. Über die eingereichten Sendungen hinaus kann die zuständige Vorauswahl-Jury bis zu drei weitere Hörfunkproduktionen für den Wettbewerb vorschlagen.
Online
Für den Wettbewerb zum Robert Geisendörfer Preis können in der Kategorie Online Social-Media-Formate (mit Bewegtbild) oder Podcastformate eingereicht werden, die erstmalig im Jahr zuvor veröffentlicht wurden.
Maßgeblich für die Einreichung ist, dass eine Produktion (journalistisch-) redaktionell gestaltet ist (kein User-Generated-Content), sowie ausschließlich im nonlinearen Programm in Deutschland und in deutscher Sprache erstmalig im Jahr zuvor verbreitet wurde. Zur Einreichung befugt sind die jeweiligen Urheber, Autorinnen, Produzenten, Rechteinhaberinnen bzw. Sender. Je Einreichendem dürfen insgesamt maximal zwei Social Media-Formate bzw. Podcasts eingereicht werden. Es können Einzelfolgen oder Formate sein. Wird ein Format/Serie/Reihe eingereicht, dürfen bis zu drei beispielhafte Folgen/Beiträge eingesendet werden.
Eine weitere Voraussetzung für Podcasts ist die Einreichung eines „Pitch“. Bei einem Podcast ist – außer dem Beitrag bzw. dem Format selbst – zwingend ein Zusammenschnitt der Produktion mit einer Länge von maximal 5 Minuten einzureichen (‚Pitch‘). Aus dem Zusammenschnitt soll die journalistische, konzeptionelle und gestalterische Qualität und die besondere Eignung des Podcasts entsprechend der Kriterien des Preises ersichtlich sein.
Es werden von der Jury „Allgemeine Programme“ jährlich bis zu sechs Programme/Formate ausgezeichnet, davon in der Regel je zwei für Hörfunk, zwei für Fernsehen und zwei für Online. Den Preisträgerinnen und Preisträgern wird die „Robert Geisendörfer Medaille“ überreicht. Die Preise sind jeweils mit 5.000 € dotiert.
Sonderpreis der Jury
Die Jury „Allgemeine Programme“ kann für exemplarische publizistische- oder künstlerische Leistungen einen Sonderpreis vergeben. Verliehen wird auch hier die „Robert Geisendörfer Medaille“. Diese Auszeichnung ist undotiert.
Kinderprogramme /Kindermedien
Der Preis wird jährlich für ein bzw. zwei Radio- oder Fernseh- (ähnliche) Sendungen für Kinder im Alter von drei bis vierzehn Jahren vergeben.
Ausgezeichnet werden publizistische Leistungen deutscher Programmveranstalter und Videostreamingdienste, die das individuelle und soziale Verantwortungsbewusstsein stärken, die zur gegenseitigen Achtung der Geschlechter und zum guten Miteinander von Einzelnen, Gruppen und Völkern beitragen. Sie sollen einen Beitrag zur Überwindung von Gewalt leisten und die Kreativität und die Phantasie von Kindern fördern. Dabei soll insbesondere hervorragende pädagogische, konzeptionelle und gestalterische Qualität gewürdigt werden.
Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter (Sender) und Videostreamingdienste von Kinderprogrammen können jeweils bis zu drei ausgestrahlte Radio- oder Fernseh- (ähnliche) Sendungen einreichen. Eingereicht werden können auch medienübergreifende Digitalangebote mit audio- und audiovisuellen Inhalten (z.B. kindgerechte Webportale oder Internetangebote). Über die eingereichten Formate hinaus kann die Jury „Kindermedien“ bis zu drei weitere Beiträge für den Wettbewerb vorschlagen. Die Programme müssen in Deutschland und bzw. oder vorrangig für den deutschen Markt produziert produziert und erstmalig im Jahr zuvor ausgestrahlt worden sein.
Die Robert Geisendörfer Preise für Kinderprogramme können an Programmanbieter, Einzelpersonen oder Redaktionen vergeben werden.
Es werden jährlich zwei Radio- oder Fernseh- (ähnliche) Sendungen ausgezeichnet. Den Preisträgerinnen und Preisträgern wird die „Robert Geisendörfer Medaille“ überreicht. Die Preise sind jeweils mit 5.000 € dotiert.